Beschlüsse der Mitgliederversammlungen

 

- 26.11.2004 - außerordentliche Mitgliederversammlung

- 25.03.2005 - Generalversammlung mit Wahlen

 

2009 - bei der GV 2009 wurden keine Anträge / Beschlüsse eingebracht !

 

Beschlüsse 2010:

In den Gewässern des ASV Waldkirch dürfen ab sofort max. 2 Zander pro Gewässer je Angeljahr entnommen werden.

Das Schonmaß für Zander beträgt 50 cm.

 

 

Beschlüsse der Generalversammlung vom 25.03.2006

 

6 Anträge wurden fristgemäß und damit abstimmungsfähig eingereicht.

Folgende Anträge wurden mit der erforderlichen Mehrheit angenommen und treten ab sofort in Kraft.

 

Beschluss 1:    (Antrag vom 10.03.2006, Vorstandschaft)

Die Fangbegrenzung für Weißfische - Rotfeder und Rotauge - wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

 

Beschluss 2:     (Antrag vom 10.03.2006, Vorstandschaft)

Gültigkeit für Sasbach:

Das Angeln mit bis zu 3 Haken (mit je 3 Spitzen) ist, außer in der Zeit vom 15.02.-15.05., unter Einhaltung der gesetzlichen Schonzeiten erlaubt.

 

Beschluss 3:    ( Antrag vom 10.03.2006, Vorstandschaft)

Gültigkeit für Waldkircher Gewässer außer Elz

Das Angeln mit bis zu 3 Haken (mit je 3 Spitzen) ist, außer in der Zeit vom 15.02.-15.05., unter Einhaltung der gesetzlichen Schonzeiten erlaubt.

Das Fischen mit Kunstködern ist verboten!

 

Beschluss 4:    (Antrag vom 10.03.2006, Vorstandschaft)

Ernennung von Jean Paul Seattle zum Ehrenmitglied des ASV Waldkirch e.V.

 

Beschluss 5:    (Antrag vom 06.03.2006, Rüdiger Kopf)

In der Elz sowie im Gewerbekanal ist das Fischen nur noch mit  Haken ohne Widerhaken zugelassen.

(Angedrückter Widerhaken ist hier gemeint)

 

Beschluss 6:

Fritz Rapp fungiert ab sofort als Vereinswart des ASV Waldkirch e.V., er wird die deutsch französische Vereinsarbeit fördern und unsern Verein bei der Kontaktpflege unterstützen.

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Beschlüsse der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 26.11.2004:

 

 

7 Anträge wurden fristgemäß und damit abstimmungsfähig eingereicht.

Folgende Anträge wurden mit der erforderlichen Mehrheit angenommen und treten ab sofort in Kraft.

 

Beschluss 1:    (Antrag vom 19.10.2004, Stefan Dohrmann)

1. Jedes Aktive Mitglieder hat pro Kalenderjahr 16 Arbeitsstunden zu erbringen.

2. Jeder Jungangler ist verpflichtet 8 Arbeitsstunden am Gewässer zu erbringen

3.Es besteht für jedes aktive Mitglied die Möglichkeit, dass 8 Arbeitsstunden bei einer         

   Festivität des Angelsportvereins angerechnet werden können. 

4. Es besteht keine Möglichkeit des finanziellen Ausgleichs sondern es tritt sofort 

    § 6.3.  Absatz d in Kraft.

5. In Absprache mit der Vorstandschaft können Einzelfälle gesondert geregelt werden.

 (im übrigen gilt der §7 der Satzung)                                                                                        nach oben

 

Beschluss 2:    (Antrag vom 19.10.2004, Vorstandschaft)

In Sasbach ist das Fischen mit Kunstködern mit bis zu 3 Haken außer in der Zeit

vom 01.02. - 15.05. unter Einhaltung der gesetzlichen Schonzeiten erlaubt.

Anmerkung:    Bitte nehmt Rücksicht auf andere Angler am See.

 

Beschluss 3:    (Antrag vom 19.10.2004, Vorstandschaft)

Das Schonmaß für die Schleie wird in allen Gewässern des Vereins 25 cm festgesetzt.

Dies entspricht dem gesetzlichen Schonmaß der Landesfischereiverordnung des Landes Baden Württemberg.

 

Beschluss 4:    (Antrag vom 27.10.2004, Gerd Baecher, Antrag vom 10.11.2004, Rüdiger Kopf)

1. Für das Fischen in der Elz gilt ab sofort:

Döbel ab 40 cm,

Barben ab 50 cm sind dem Gewässer zu entnehmen und sinnvoll zu verwerten.

Es gilt darüber weiterhin die Einhaltung der Gesetzlichen Schonzeiten.

 

Es wird die Durchführbarkeit von weiteren Hegemaßnahmen von den Gewässerwarten geprüft.

 

Folgende Anträge erhielten nicht die erforderliche Mehrheit:

 

1. Antrag: In der Elz ist das Fischen nur noch mit dem Schonhaken zugelassen.

(Antrag vom 27.10.2004, Gerd Baecher, Antrag vom 10.11.2004, Rüdiger Kopf)

 

2. Antrag: Für das Jahr 2005 gilt ein Entnahmeverbot in der Elz für Äschen.

(Antrag vom 10.11.2004, Rüdiger Kopf)

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